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Wir prüfen Ihre

Auftragsverarbeitungsverträge

... und schützen Sie vor unrichtigen
Angaben im Vertrag und rechtlichen Problemen.
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Wir prüfen Ihre

externen Dienstleister

... und schützen Sie vor unrichtigen Angaben und nicht mitgeteilten Informationen.
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Wir prüfen

auf Aktualität

... und fragen bei Ihren Dienstleistern nach, ob sich im Vertragsverhältnis etwas geändert hat..
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Was ist ein "avv check"?

Kennen Sie das? Ein Auftraggeber kommt auf Sie zu und möchte mal schnell einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung unterschrieben haben.
Sie kennen sich mit dem Datenschutzrecht nicht gänzlich aus und wissen nicht, ob der Vertrag auch Ihre Interessen berücksichtigt?

Ein AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag), oder ein VAV (Vertrag zur Auftragsverarbeitung) sind ein und die gleiche Sache. Ein Vertrag, der zwischen 2 Partnern (manchmal mehrere) den Datenschutz regelt, wie personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden sollen/dürfen.

Aus der Erfahrung stellen viele Verträge zur Auftragsverarbeitung für viele Unternehmen ein Problem dar.

Wir prüfen,

... ob überhaupt ein Auftragsverhältnis vorliegt und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung überhaupt geschlossen werden muss.

Wir prüfen,

... ob z.B. der Leistungskatalog des Hauptvertrages mit den Leistungen im AV-Vertrag übereinstimmen oder ob alles was im Vertrag gesetzlich vorgeschrieben ist auch wirklich enthalten ist.

Wir prüfen,

... ob sich nach einem Jahr das Vertragsverhältnis geändert hat und Anpassungen, oder Zusatzvereinbarungen nötig machen.

Hier ist die Lösung!

Wir stellen Ihnen unsere Dienstleistung zur Seite. Wir prüfen Ihre Dienstleister und verhandeln mit Ihren Partnern, so dass Sie auf zuverlässige und belastbare Datenschutzverträge zurück greifen können.

Infofilm Check Auftragsverarbeitungsvertrag

fehlerhafte Zuordnung

Die Zuordnung, ob ein AV-Vertrag anwendbar ist, war nicht gegeben.

fehlerhafte Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung war nicht vergleichbar mit dem Hauptvertrag.

erhebliche Mängel

bei der Angabe der Subunternehmer.

unvollständige Angaben

bei den zu verarbeitenden personenbezogenen Daten.

Welchen Zweck verfolgen wir?


Wir wollen, dass Sie sich keine Gedanken über Ihre Datenschutzverträge machen müssen und Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Wann liegt eine Auftrags-verarbeitung vor?

  • Aktenvernichtung
  • Datenträgerentsorgung
  • Nutzung von Cloud-Diensten
  • Newsletterversand
  • Externe Rechenzentren
  • ...
mehr Infos

Wann liegt keine Auftrags-verarbeitung vor?

  • Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften
  • Wirtschaftsprüfer
  • Handelsvertreter
  • Unternehmensberater
  • ...
mehr Infos

Was muss in einem Auftragsverar-beitungsvertrag enthalten sein?

  • Gegenstand und Dauer
  • Art und Zweck der Verarbeitung
  • Art der persb. Daten und deren Kategorien
  • ...
mehr Infos
Die derzeitigen gesetzlichen Anforderungen und sich ständig ändernde Variablen an die DSGVO und vieler weiterer Gesetze verunsichern viele Unternehmen. Wir geben Ihnen die Sicherheit zurück, so dass das Risiko eines Schadens auf das absolute Minimum reduziert wird.

Das können Sie von uns erwarten!

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Ron Wieland - Geschäftsführer deDATA GmbH & Co. KG

zeitnahe Bearbeitung

Freundliches Team

Pragmatische Herangehensweise

Verhandlungssichere Kommunikation mi Ihren Dienstleistern

Immer den Focus auf Ihre Ziele

Ein immer Ihnen zugewiesener Ansprechpartner*in

Lösungsorientierter Ansatz

Transparenz

Kontakt:

Rufen Sie uns an!

+49 (0) 561 316 85 89

Ihre Experten fürDatenschutzmanagement.IT-Sicherheitsmanagement.Compliancemanagement.Webseitenprüfungen.Datenschutzverträge.


deDATA GmbH & Co. KG


Habichtswalder Strasse 18
34119 Kassel
T: +49 (0) 561 316 858 9
M: buero@dedata.de
W: https://dedata.de


Die deDATA GmbH & Co. KG bietet Dienstleistung in Richtung Datenschutzmanagement, IT-Sicherheitsmanagement und dem Compliancemanagement an.