Unser Prinzip
Wir lieben sichere Verträge! Testen Sie uns und lassen Sie einen Datenschutzvertrag durch uns prüfen. Sie werden mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein!
Wann liegt eine Auftragsverarbeitung vor?
- Aktenvernichtung
- Datenträgerentsorgung
- Nutzung von Cloud-Diensten
- Newsletterversand
- Externe Rechenzentren
- Webhoster
- Druckereien (z.B. Visitenkarten)
- Dienstleister zur Wartung oder Fernwartung
- IT-Dienstleister
- Einsatz von Webtrackern
Wann liegt keine Auftragsverarbeitung vor?
- Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften
- Wirtschaftsprüfer
- Handelsvertreter
- Unternehmensberater
- Rechtsanwalt
- Finanzberater
- Betriebsarzt
- Inkassobüro
- Banken
- Postdienstleister
Was muss in einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung enthalten sein?
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Art und Zweck der Verarbeitung
- Art der personenbezogenen Daten und Kategorien von betroffenen Personen
- Umfang der Weisungsbefugnisse
- Verpflichtung der zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit
- Sicherstellung von technischen und organisatorischen Maßnahmen für den Datenschutz (TOM)
- Ob und welche Subunternehmer beauftragt werden dürfen
- Unterstützung des Auftraggebers bei Anfragen und Ansprüchen Betroffener sowie bei der Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen
- Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen zu informieren, falls eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt
- Dass personenbezogene Daten gelöscht und zurückgegeben werden müssen nach Abschluss der Auftragsdatenverarbeitung
- Kontrollrechte des für die Verarbeitung Verantwortlichen und Duldungspflichten des Auftragsverarbeiters.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Verschwiegenheits-erklärung
Nicht immer muss man einen Vertrag schließen, um dem Datenschutz gerecht zu werden. Wenn Sie keine Daten des Kunden verarbeiten, oder keinen Zugriff auf Daten des Kunden erhalten und auch keine verarbeiten, dann ist meist eine einfache Verschwiegenheitserklärung ausreichend.
Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Wenn Sie Zugriff auf Daten eines Kunden erhalten z.B. Supportfälle, dann ist oft ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig und zwingend vorgeschrieben. Es gilt immer beide Richtungen zu berücksichtigen, einmal die ausgehende und die eingehende Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit
In einem Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit ist in transparenter Weise festzulegen, wer welche Verpflichtung aus der DSGVO erfüllt. Die gemeinsam Verantwortlichen müssen genau festlegen, wer welche Aufgaben zu erfüllen hat.
Aufgabenverlagerung
Bei der Übertragung von Aufgaben zu einem anderen Unternehmen liegt nicht immer eine Auftragsverarbeitung vor. Hierzu muss das Vertragsverhältnis korrekt eingeordnet und abgeschlossen werden.
Nicht immer ganz einfach
eine genaue Abgrenzung zu ermitteln?
Nutzen Sie unsere Expertise, um die richtige Wahl des Vertragswerkes zu finden und pragmatisch abzuwickeln.Wir helfen Ihnen einen auditierbaren Prozess zu erstellen und zu leben.
Nutzen Sie unsere Expertise, um die richtige Wahl des Vertragswerkes zu finden und pragmatisch abzuwickeln.Wir helfen Ihnen einen auditierbaren Prozess zu erstellen und zu leben.
Verträge veraltet
und entsprachen nicht mehr den aktuellen Rechtssprechungen.
fehlende Angaben
die im Vertrag gesetzlich vorgegeben sind.
Verweigerung
der Kontrollrechte des Auftraggebers. Auftragnehmer möchte gerne die Kontrollrechte "unter den Tisch" fallen lassen.
Nennung des DSBs
fehlt, ist veraltet oder nicht nötig.
Ablauf
Sie suchen Hilfe, um Ihre Verträge zur Auftragsverarbeitung zu prüfen, rechtlich abzusichern und nehmen mit uns Kontakt auf.
Lassen Sie uns für Sie arbeiten.
Wir nehmen Ihre Verträge genau unter die Lupe, analysieren und finden alle Mängel.
Kontakt mit Ihrem Dienstleister.
Wir passen Ihre Verträge an aktuelles Recht an, verhandeln mit Ihren Partnern und geben die Verträge für Sie frei.
Kontakt mit Ihrem Dienstleister.
Lassen Sie sich vom Ergebnis begeistern.
Sie erhalten das Ergebnis, lehnen sich entspannt zurück und konzentrieren sich auf Ihr Tagesgeschäft.